WAS IST ZU TUN ?

FÜR DEN FÜHRERAUSWEIS

KATEGORIE B


Bald 17 (neu), schon 17 Jahre alt oder mehr?

Die Fahrlehrer der Auto Moto - Fahrschule TheDriveFactory bringen Ihnen das Autofahren bei. In angemessener Anzahl und Ihren Bedürfnissen angepassten Stunden, lernen Sie in sympatischer Atmosphäre die Basis für eine sichere Fahrweise, damit Sie die Führerprüfungen mit Erfolg bestehen.

 

Was ist zu tun:

Wenn Sie keinen Führerausweis besitzen... 
Wenn Sie den Motorrad- oder Roller-Lernfahrausweis Kategorie A1 oder A besitzen 
Wenn Sie den Motorrad- oder Roller-Führerausweis Kategorie A1 oder A besitzen 
 

Wenn Sie keinen Führerausweis besitzen und dies Ihr erstes Gesuch ist für den Lernfahrausweis

  1. Nothilfekurs (unter 18 Jahren möglich) 
  2. Antragsformular für Lernfahrausweis Kategorie B ausfüllen und persönlich beim Verkehrsprüfzentrum oder der Kantonspolizei abgeben. Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung mitnehmen ( frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag) 
  3. Vorbereitung zur Theorieprüfung (6 PC’s stehen bei TheDriveFactory zur Verfügung)
  4. Theorieprüfung bestehen, somit erhalten Sie den Lernfahrausweis
  5. Fahrstunden
  6. Verkehrskundeunterricht (zu besuchen während der praktischen Ausbildung)
  7. Praktische Führerprüfung erfolgreich bestehen

 

Wenn Sie den Motorrad- oder Roller-Lernfahrausweis Kategorie A1 oder A besitzen

In diesem Fall haben Sie die Theorieprüfung bereits bestanden. Sie ist gültig für die Kategorie B.

  1. Antragsformular für Lernfahrausweis der Kategorie B ausfüllen und abschicken
  2. Fahrstunden
  3. Verkehrskundeunterricht (wenn Sie ihn schon besucht haben, dann ist er 2 Jahre gültig)
  4. Praktische Führerprüfung erfolgreich bestehen

 

Hinweis:

Wenn die obligatorischen Motorrad- oder Roller-Grundkurse I+II besucht wurden und die praktische Führerprüfung der Kategorie B bestanden ist, dann wird die Kategorie A1 in Ihrem Führerausweis, ohne weitere Prüfung, eingeschrieben ! Für die Kategorie A hingegen muss eine praktische Führerprüfung bestanden werden, nachdem die obligatorischen Motorrad- oder Roller-Grundkurse I+II+II besucht wurden.

 

Wenn Sie den Motorrad- oder Roller-Führerausweis Kategorie A1 oder A besitzen

Da Sie im Besitz des Führerausweises A1 oder A sind, brauchen Sie die theoretische Prüfung und den Verkehrskundeunterricht nicht zu wiederholen. Sie brauchen nur noch die Praxis zu lernen.

  1. Antragsformular für Lernfahrausweis der Kategorie B ausfüllen und abschicken
  2. Fahrstunden
  3. Praktische Führerprüfung bestehen